catawest
Geschäftsführerin: Annette Benger-Sonnen
Am Höfgen 18
42781 Haan

Tel.: +49 (0) 2129 - 54793
Fax.: +49 (0) 2129 - 344262
Mobil: +49 (0) 172 - 2434353
e-Mail: info@catawest.de

USt.-ID: DE121441838


Es gelten unsere AGB (siehe unten).

© 2007 catawest

Screendesign: Jakob Schwermer / Sektor Advertising
Technische Realisierung [Flash, HTML, CMS]: Jakob Schwermer

 

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von catawest:

1. Allgemeines:
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten damit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Vertragsabschluß:
In Prospekten, Anzeigen und ähnlichem enthaltene Angebote sind freibleibend und unverbindlich. An persönlich erstellte Angebote halten wir uns bis zum Ablauf des 14. Tages auf das Angebotsdatum gebunden. Nebenabsprachen, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
Der Besteller ist 2 Wochen an seinen Auftrag gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb dieser 14 Tage schriftlich bestätigen oder die Lieferung ausführen. Falls wir die Bestellung nicht annehmen können, werden wir den Besteller unverzüglich unterrichten.

3. Lieferzeiten und Lieferverzug:
Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluß.
Der Besteller kann 14 Tage nach überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist uns auffordern, zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommen wir in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises. Will der Besteller darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und / oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muß er uns nach Ablauf der 14 Tagesfrist gem. Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Besteller Anspruch auf Schadensersatz, statt der Leistung beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluß des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sich Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird uns, während wir in Verzug sind, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haften wir mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Wir haften nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommen wir bereits mit Überschreiten dieses Termins oder dieser Frist in Verzug. Die Rechte des Bestellers bestimmen sich dann nach Abschnitt 4 Sätze 3 bis 6.
Höhere Gewalt oder bei uns oder unseren Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Liefergegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in den vorstehenden Absätzen dieser Ziffer genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als 3 Monaten, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

4. Preise, Preisänderungen, Aufrechnung, Zahlungsbedingungen:
Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein. Sie verstehen sich ohne Skonto oder sonstige Nachlässe.
Vereinbarte Nebenleistungen, Fracht- sowie Verpackungskosten und von uns vereinbarungsgemäß ausgelegte Kosten gehen, soweit nichts anderes schriftlich geregelt ist, zu Lasten des Bestellers.
Der Kaufpreis, die Preise für Nebenleistungen und ausgelegte Kosten sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes bzw. nach Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel nehmen wir nur erfüllungshalber an.
Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 3 Monate liegen, gelten unsere zur Zeit der Lieferung bzw. Leistung oder Bereitstellung gültigen Preise, es sei denn, es ist anderes vereinbart.
Gegenüber unseren Ansprüchen kann der Besteller nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig ist; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus diesem Vertrag beruht.

5. Versand und Gefahrübergang:
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Geschäft verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

6. Abnahme:
Der Besteller ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme können wir von den gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
Verlangen wir Schadensersatz, so beträgt dieser 15% des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher anzusetzen, wenn wir einen höheren Schaden nachweisen. Der Schadensersatz ist niedriger anzusetzen, wenn der Besteller einen geringeren Schaden nachweist.

7. Eigentumsvorbehalt:
Der Kaufgegenstand bleibt zum Ausgleich der uns aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen unser Eigentum.
Ist der Besteller eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluß des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für unsere Forderungen gegen den Besteller aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von uns im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.
Auf Verlangen des Bestellers sind wir zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Besteller sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
Bei Zahlungsverzug des Bestellers können wir vom Kaufvertrag zurücktreten.
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Besteller über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

8. Gewährleistung und Haftung:
Ansprüche des Bestellers wegen Sachmängeln verjähren bei neuen Vertragsgegenstände in 2 Jahren ab Lieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden, bei gebrauchten Sachen innerhalb eines Jahres. Bei gebrauchten Sachen gilt hiervon abweichend bei einem Verkauf an juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen oder einen Unternehmer, der bei Abschluß des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt ein Ausschluß jeglicher Sachmängelhaftung.
Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Besteller bei uns geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Besteller eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. Wird der Liefergegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Besteller mit unserer Zustimmung an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen Betrieb wenden, wenn sich der Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes mehr als 100 km von uns entfernt befindet.
Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Besteller bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.

9. Haftung:
Haben wir aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haften wir beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Besteller für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haften wir nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Bestellers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.
Unabhängig von unserem Verschulden bleibt unsere etwaige Haftung bei arglistigem Verschweigen des Mangels aus Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
Die Haftung wegen Lieferverzug regelt sich nach Ziffer 3. dieser Bedingungen.
Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

10. Erfüllungsort:
Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche ist Haan. Zuständig ist das Amtsgericht Mettmann.