catawest
Geschäftsführerin: Annette Benger-Sonnen
Am Höfgen 18
42781 Haan
Tel.:
+49 (0) 2129 - 54793
Fax.: +49 (0) 2129 - 344262
Mobil: +49 (0) 172 - 2434353
e-Mail:
info@catawest.de
USt.-ID: DE121441838
Es gelten unsere AGB (siehe unten).
© 2007 catawest
Screendesign: Jakob Schwermer
/ Sektor Advertising
Technische Realisierung [Flash, HTML, CMS]: Jakob
Schwermer
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von catawest:
1. Allgemeines:
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten damit auch für
alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden.
2. Vertragsabschluß:
In Prospekten, Anzeigen und ähnlichem enthaltene Angebote sind
freibleibend und unverbindlich. An persönlich erstellte Angebote
halten wir uns bis zum Ablauf des 14. Tages auf das Angebotsdatum gebunden.
Nebenabsprachen, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig,
wenn wir sie schriftlich bestätigen.
Der Besteller ist 2 Wochen an seinen Auftrag gebunden. Der Kaufvertrag
ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung des näher
bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb dieser 14 Tage schriftlich bestätigen
oder die Lieferung ausführen. Falls wir die Bestellung nicht annehmen
können, werden wir den Besteller unverzüglich unterrichten.
3. Lieferzeiten und Lieferverzug:
Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich
vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen
beginnen mit Vertragsabschluß.
Der Besteller kann 14 Tage nach überschreiten eines unverbindlichen
Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist uns auffordern,
zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommen wir in Verzug. Hat
der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt
sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5 %
des vereinbarten Kaufpreises. Will der Besteller darüber hinaus
vom Vertrag zurücktreten und / oder Schadensersatz statt der Leistung
verlangen, muß er uns nach Ablauf der 14 Tagesfrist gem. Satz
1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Besteller Anspruch
auf Schadensersatz, statt der Leistung beschränkt sich der Anspruch
bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10 % des vereinbarten
Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen
Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein
Unternehmer, der bei Abschluß des Vertrages in Ausübung seiner
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt,
sich Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Wird uns, während wir in Verzug sind, die Lieferung durch Zufall
unmöglich, so haften wir mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen.
Wir haften nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung
eingetreten wäre.
Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist
überschritten, kommen wir bereits mit Überschreiten dieses
Termins oder dieser Frist in Verzug. Die Rechte des Bestellers bestimmen
sich dann nach Abschnitt 4 Sätze 3 bis 6.
Höhere Gewalt oder bei uns oder unseren Lieferanten eintretende
Betriebsstörungen, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend
daran hindern, den Liefergegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb
der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in den vorstehenden
Absätzen dieser Ziffer genannten Termine und Fristen um die Dauer
der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen
entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als
3 Monaten, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Andere
Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
4. Preise, Preisänderungen,
Aufrechnung, Zahlungsbedingungen:
Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein. Sie verstehen
sich ohne Skonto oder sonstige Nachlässe.
Vereinbarte Nebenleistungen, Fracht- sowie Verpackungskosten und von
uns vereinbarungsgemäß ausgelegte Kosten gehen, soweit nichts
anderes schriftlich geregelt ist, zu Lasten des Bestellers.
Der Kaufpreis, die Preise für Nebenleistungen und ausgelegte Kosten
sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes bzw. nach Aushändigung
oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel nehmen wir nur erfüllungshalber
an.
Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder tatsächlichem
Lieferdatum mehr als 3 Monate liegen, gelten unsere zur Zeit der Lieferung
bzw. Leistung oder Bereitstellung gültigen Preise, es sei denn,
es ist anderes vereinbart.
Gegenüber unseren Ansprüchen kann der Besteller nur dann aufrechnen,
wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig ist;
ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur geltend machen,
soweit es auf Ansprüchen aus diesem Vertrag beruht.
5. Versand und Gefahrübergang:
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die
den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder
zwecks Versendung unser Geschäft verlassen hat. Wird der Versand
auf Wunsch des Bestellers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung
der Versandbereitschaft auf ihn über.
6. Abnahme:
Der Besteller ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand innerhalb von
8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der
Nichtabnahme können wir von den gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
Verlangen wir Schadensersatz, so beträgt dieser 15% des Kaufpreises.
Der Schadensersatz ist höher anzusetzen, wenn wir einen höheren
Schaden nachweisen. Der Schadensersatz ist niedriger anzusetzen, wenn
der Besteller einen geringeren Schaden nachweist.
7. Eigentumsvorbehalt:
Der Kaufgegenstand bleibt zum Ausgleich der uns aufgrund des Kaufvertrages
zustehenden Forderungen unser Eigentum.
Ist der Besteller eine juristische Person des öffentlichen Rechts,
ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer,
der bei Abschluß des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der
Eigentumsvorbehalt auch bestehen für unsere Forderungen gegen den
Besteller aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich
von uns im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.
Auf Verlangen des Bestellers sind wir zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt
verpflichtet, wenn der Besteller sämtliche mit dem Kaufgegenstand
im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und
für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen
eine angemessene Sicherung besteht.
Bei Zahlungsverzug des Bestellers können wir vom Kaufvertrag zurücktreten.
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Besteller über
den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine
Nutzung einräumen.
8. Gewährleistung und Haftung:
Ansprüche des Bestellers wegen Sachmängeln verjähren
bei neuen Vertragsgegenstände in 2 Jahren ab Lieferung des Kaufgegenstandes
an den Kunden, bei gebrauchten Sachen innerhalb eines Jahres. Bei gebrauchten
Sachen gilt hiervon abweichend bei einem Verkauf an juristische Personen
des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen
oder einen Unternehmer, der bei Abschluß des Vertrages in Ausübung
seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handelt ein Ausschluß jeglicher Sachmängelhaftung.
Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme
einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche
unberührt.
Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Besteller bei uns
geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen
ist dem Besteller eine schriftliche Bestätigung über den Eingang
der Anzeige auszuhändigen. Wird der Liefergegenstand wegen eines
Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Besteller mit unserer
Zustimmung an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes
nächstgelegenen Betrieb wenden, wenn sich der Ort des betriebsunfähigen
Kaufgegenstandes mehr als 100 km von uns entfernt befindet.
Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Besteller
bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche
aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.
9. Haftung:
Haben wir aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe
dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig
verursacht wurde, so haften wir beschränkt. Die Haftung besteht
nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei
Vertragsabschluß vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese
Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Besteller für den
betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung)
gedeckt ist, haften wir nur für etwaige damit verbundene Nachteile
des Bestellers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile
bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.
Unabhängig von unserem Verschulden bleibt unsere etwaige Haftung
bei arglistigem Verschweigen des Mangels aus Übernahme einer Garantie
oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
Die Haftung wegen Lieferverzug regelt sich nach Ziffer 3. dieser Bedingungen.
Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung unserer gesetzlichen
Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen für
von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
10. Erfüllungsort:
Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche ist Haan.
Zuständig ist das Amtsgericht Mettmann.